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Die Grenzen des Öffentlich-Rechtlichen Sendeauftrags

09.06.2008 00:00

Die EU-Medienkommissarin Viviane Reding hat sich in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gegen eine Ausweitung der Internet-Aktivitäten von ARD und ZDF ausgesprochen. Es sei nicht einzusehen, warum mit den von der GEZ vom Gebührenzahler eingezogenen Geldern privaten Internet-Verlegern unlauterer Wettbewerb gemacht werden soll, erklärte Reding gegenüber der FAZ. Dies solle die Politik nicht zulassen. Zudem riskiere eine öffentlich-rechtliche Online-Presse "in Konflikt mit dem europäischen Wettbewerbsrecht zu geraten".

Anders als etwa im klassischen Rundfunkbereich gebe es im Online-Bereich geringe Zutrittsbarrieren und lebhaften Wettbewerb, sagte Reding – und daher gebe es im Allgemeinen auch keinen Bedarf an einer öffentlich finanzierten Konkurrenz. Alles, was über rein programmbegleitende Angebote hinausgehe (etwa "redaktionell aufbereitete Inhalte oder speziell für den Online-Auftritt formulierte Reportagen und Kommentare, die ebenso gut bei Focus-, Spiegel- oder heise-online stehen könnten") dürfe nicht mit Gebührengeldern finanziert werden, verdeutlichte die Medienkommissarin.

Den Gesetzgeber forderte Reding auf, den Entwurf des neuen Rundfunkstaatsvertrags noch einmal zu überarbeiten. "Wer glaubt, es bei der Regelung belassen zu können, dass ARD und ZDF lediglich keine 'Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form' anbieten dürfen, der will sich offenbar nicht an die europäischen Spielregeln halten", warnte die Medienkommissarin. Nur wenn Deutschland den öffentlich-rechtlichen Auftrag gesetzlich klar festschreibe und dabei die besondere Wettbewerbssituation im Online-Bereich gebührend in Rechnung stelle, brauche sich die Kommission nicht einzumischen.

"Klipp und klare Regeln im neuen Rundfunkstaatsvertrag sind also das beste Rezept für den, der sich die europäischen Kommissarinnen Neelie Kroes und Viviane Reding vom Leibe halten will", fasste die Medienkommissarin zusammen. "Mit faulen Kompromissen werden wir uns aber nicht zufrieden geben. Wer der Pressevielfalt in Deutschland, dem deutschen Steuerzahler und auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst einen Gefallen tun will, der setzt jetzt am besten die Brüsseler Einigung von 2006 auf Punkt und Komma und im Respekt vor dem europäischen Recht um."

Kommentar

Sieben Milliarden Euro beträgt das jährliche Gebührenaufkommen, das in Deutschland den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziert. Einen geringen Anteil davon dürfen die Sendeanstalten für den Betrieb ihrer Online-Angebote verwenden.

Das ruft nun allerdings die Verlage auf den Plan, die durch diese solide Art der Finanzierung einen starken Konkurrenten im Internet wachsen sehen. Das Problem, mit dem sich die privaten Fernsehsender seit gut 20 Jahren herumschlagen, soll nun also auch andere herkömmliche Medienunternehmen bedrohen. Eifrig wird argumentiert, dass die öffentlich-rechtlichen eigentlich gar nichts im Internet zu suchen haben – Die sollen doch Fernsehen machen! Allenfalls „redaktionell aufbereitete“ Fernsehinhalte sollen ARD, ZDF und Co im Internet anbieten dürfen. Außerdem sei durch diese staatlich gestützten Anstalten die Medienvielfalt auf schärfste gefährdet! Und die EU! Die EU beäugt den deutschen Weg des Fernsehens nun noch misstrauischer, widersprechen die momentanen Regelungen doch den propagierten Bemühungen um einen lebhaften Wettbewerb! Sie unterstützt damit die privatwirtschaftlichen Unternehmen in ihrer Argumentation.

Was man in den vergangenen Jahren im Bereich der TV-Landschaft festgestellt hat, dass die Einführung des privaten Fernsehens, zwar zuerst viele unterschiedliche Sender mit verschiedenen Inhalten hervorgebracht hat, aber letztlich auch zu einer marktwirtschaftlich nicht überraschenden Konglomeratbildung geführt hat. Das hat aber auch eine Ausdünnung der programmatischen Vielfalt geführt – produzierte Inhalte werden von Sender zu Sender gereicht, um Kosten zu sparen. Die Qualität des privaten Fernsehens steht sicherlich noch auf einem ganz anderen Blatt.

Soviel also zum Fernsehen. Wie sieht das im World Wide Web aus? Der EU-Medienkommissarin nach, gibt es hier einen „lebhaften“ Wettbewerb und nennt gleichzeitig Anbieter, unter denen sie berechtigte Nachrichtenquellen des Internets versteht: Focus-, Spiegel- und heise-online. Verlagsunternehmen, die anscheinend anders als Fernsehsender die Berechtigung haben, ihr klassisches Geschäftsfeld beliebig zu erweitern und auf neue Medien auszuweiten. Das ist auch die Ansicht ebenjener Unternehmen. Interessanterweise dreht sich diese Debatte nur um das Engagement der öffentlich-rechtlichen Sender, nicht um das der privaten. Mag es daran liegen, dass diverse Verlage an den privaten Sendern beteiligt sind?

Allenthalben wird davon gesprochen, dass Medien heutzutage nur noch als Multimedia vorstellbar sind. Und gerade beim kulturschaffenden Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stimmt diese Formel nicht?! Die einzigen Sender, die in Deutschland ein einigermaßen unabhängiges Programm liefern können – gerade wegen der Gebührenfinanzierung – sollen mit Absicht vom Internet ferngehalten werden?! Wo soll dort die Grenze gezogen werden? Darf dann Öffentlich-rechtlicher Rundfunk per IP-TV übertragen werden? Ist über das Internet übertragener Videotext programmbegleitend? Ist es ein vorgreifender Bericht auf dem Online-Auftritt von tagesschau.de nicht? Immer wieder wird verlangt, dass die staatlich finanzierten Sender ein für die Jugend attraktiveres Programm gestalten sollen, um ihre Existenz zu sichern und zu begründen. Aber im Internet sollen sie nicht wirtschaften dürfen?!

Dass die EU sich aus diesem Streit heraushalten wird, ist nicht zu erwarten, wie man dem obigen Artikel entnehmen kann. Im Gegenteil ist damit zu rechnen, dass die EU dem qualitativ hochwertigen Journalismus unter dem Schutz der Gebühren auch im Internet den Todesstoß versetzen wird.

Permalink: http://arrmaniac.de/postamt/20080609-5-Die_Grenzen_des_Öffentlich-Rechtlichen_Sendeauftrags.html
Impressum: Andreas Rodriguez Rivera | mail@arrmaniac.de | Letzte Änderung: 22.04.2021 | CC-BY-NC-SA | Validated by validator.w3.org